Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Allgemeine Informationen
Sie haben die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) verloren und möchten ein Ersatzdokument beantragen.
Rechtsgrundlagen
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder anderer Eigentumsnachweis
- gültiges Protokoll zur Hauptuntersuchung
In Ihrem Interesse ist das Protokoll zur Hauptuntersuchung im Original vorzulegen. Die Prüforganisationen melden den Zulassungsbehörden alle durchgeführten Hauptuntersuchungen auf elektronischem Weg – hierbei ist es möglich, dass es zu zeitlichen Verzögerungen bei der Übermittlung kommt.
Hinweise zur Abgabe der eidesstattliche Versicherung in der Kfz-Zulassungsbehörde
Bitte informieren Sie sich in unserem Infoblatt (PDF 117 KB) über den groben rechtlichen Rahmen zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung für abhandengekommene Fahrzeugdokumente. Bei Nutzung des zur Verfügung gestellten Vordruckes muss dieser im Original (alle vier Seiten) und in Verbindung mit einem gültigen Personaldokument durch die/den Erklärende/n bei dem persönlichen Termin in der Kfz-Zulassungsbehörde vorgelegt werden.
Hinweise für die Ersatzausstellung bei juristischen Personen
Sollte die Ersatzausstellung von Fahrzeugdokumenten für ein Unternehmen erfolgen, dann ist zusätzlich die Vorlage einer Gewerbeanmeldung, eines Handelsregisterauszugs, aus dem die/ der Vertretungsberechtigte hervorgeht, sowie einer Ausweiskopie der/ des jeweiligen Vertretungsberechtigten, erforderlich.
Bei einer Einzelunternehmung ist die Vorlage des Personalausweises und die Gewerbeanmeldung der Antragstellerin/ des Antragsstellers notwendig.
Handelt es sich um eine GbR, so ist das Fahrzeug auf eine ausgewählte Person mit dem Zusatz der GbR zugelassen. Für die Ersatzausstellung der Fahrzeugdokumente ist die Gewerbeanmeldung des betroffenen Gesellschafters erforderlich.
Vereine müssen einen Auszug aus dem Vereinsregister in Verbindung mit den Ausweiskopien der Vertretungsberechtigten und einen Briefkopfbogen als Nachweis der Vereinstätigkeit vorlegen.
Sollten Sie ein nicht anzeigepflichtiges Gewerbe betreiben und damit über keine Gewerbeanmeldung verfügen, so können Sie unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises (beispielsweise ein Briefkopfbogen Ihres Gewerbes), das Fahrzeug zulassen. Ihr Gewerbe wird dann bei uns systemisch hinterlegt.
- Versicherung an Eides Statt
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Fristen und Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt in der Regel im Rahmen Ihrer Vorsprache.
Kosten und Gebühren
Die Gebühren bestimmen sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und sind für die jeweiligen Amtshandlungen unterschiedlich bemessen. Die Gesamtgebühr setzt sich aus Einzelkomponenten für die jeweiligen Amtshandlungen zusammen. Die Festsetzung der Gebührenhöhe erfolgt nach Prüfung Ihrer Unterlagen und Feststellung der erforderlichen Amtshandlungen für Ihr Anliegen.
Zahlungsmöglichkeiten
- Zahlungsart Bar
- Zahlungsart EC-Karte