Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Handwerksbetriebe und Pflegedienste (Handwerkerheft)
Allgemeine Informationen
Was ist das „Handwerkerheft“?
Um die Serviceleistungen des Handwerks für die Bevölkerung der Stadt Leipzig zu verbessern, können Handwerksbetriebe, die häufiger an einem Tag an unterschiedlichen Orten im Stadtgebiet Aufträge ausführen, das sogenannte Handwerkerheft nutzen. Dieses enthält 50 Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zum Parken.
Ebenso haben zertifizierte ambulante Pflegedienste mit Sitz in Leipzig die Möglichkeit, die sogenannten Handwerkerhefte zu beantragen.
Eine Einzelgenehmigung ist nur dann zu nutzen, wenn eine besondere Dringlichkeit vorliegt, also beispielsweise das Fahrzeug nicht in zumutbarer Entfernung vom Arbeitsort abgestellt werden kann. Mit einer Einzelgenehmigung kann im gesamten Gebiet der Stadt Leipzig pro Kalendertag an maximal vier Stellplätzen beziehungsweise Einsatzorten mit einem beliebigen Kraftfahrzeug im eingeschränkten Haltverbot beziehungsweise an Parkscheinautomaten ohne Bezahlung (dafür mit Parkscheibe) bis zu maximal zwei Stunden je Stellplatz/ Einsatzort geparkt werden. Bei einer nicht absehbaren längeren Arbeitsdauer an einem Stellplatz/ Einsatzort ist es möglich, die zweistündige Parkzeit im Einzelfall zu verlängern. Die Hefte sind nicht für Tätigkeiten gedacht, bei denen die Durchführung absehbar einen ganzen Tag dauert.
Gültigkeit der Ausnahmegenehmigungen
Ab dem Tag der Abholung/ Erteilung des Heftes können die 50 Einzelgenehmigungen für maximal drei Jahre genutzt werden.
Termin
Bitte vereinbaren Sie einen Termin über die Onlineterminvereinbarung oder über das Bürgertelefon (0341-115).
Rechtsgrundlagen
- § 46 Absatz 1 Nr. 11 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
Zur Beantragung des „Handwerkerheftes“ sind vorzulegen:
- ein formloses begründetes Antragsschreiben
- bei Handwerksbetrieben: eine Kopie der aktuellen Gewerbeanmeldung mit der eingetragenen Handwerkertätigkeit beziehungsweise ein Nachweis zur Eintragung in der Anlage A und B der Handwerksordnung
- bei Pflegediensten: den Versorgungsvertrag nach § 72 Sozialgesetzbuch (SGB) XI mit der Pflegekasse
- Personalausweis oder Reisepass des/ der Gewerbetreibenden beziehungsweise bei juristischen Personen Personalausweis oder Reisepass des/ der Vertretungsberechtigten
Fristen und Bearbeitungsdauer
Das „Handwerkerheft“ wird beim Vorliegen aller Voraussetzungen bei persönlicher Vorsprache sofort erteilt. Bei einer schriftlichen Beantragung ist von einer Bearbeitungszeit von circa zwei Wochen auszugehen.
Ablauf und Verfahren
Antragsvoraussetzungen
Die Beantragung eines „Handwerkerheftes“ ist für alle Handwerksbetriebe möglich, die in der Anlage A und B der Handwerksordnung eingetragen sind oder eine zu den dort genannten Berufen absolut vergleichbare Tätigkeit ausüben (Wartungsdienste, Großgeräte installierende Firmen und ähnliches) und für ambulante Pflegedienste mit Sitz in der Stadt Leipzig, die einen Versorgungsvertrag nach § 72 Sozialgesetzbuch (SGB) XI mit der Pflegekasse haben.
Wie erfolgt die Beantragung?
Der Antrag ist beim Ordnungsamt der Stadt Leipzig, Sachgebiet Genehmigungen (Prager Straße 118-136, 04317 Leipzig) oder der Kreishandwerkerschaft Leipzig (Bitterfelder Straße 7, 04129 Leipzig) formlos zu stellen. Die Antragstellung ist direkt im Technischen Rathaus zu den Öffnungszeiten, bei der Kreishandwerkerschaft Leipzig oder mit einem unterschriebenen Antragsschreiben per Post möglich. Für Pflegedienste erfolgt die Beantragung ausschließlich beim Sachgebiet Genehmigungen.
Der Antrag kann auch per einfacher E-Mail an genehmigung@leipzig.de gestellt werden. Bei der Nutzung dieser Möglichkeit können die Unterlagen verschlüsselt versandt werden. Sofern Sie davon Gebrauch machen möchten, teilen Sie uns dies bitte mit. Im Anschluss erhalten Sie von uns eine verschlüsselte E-Mail und darauf folgend einen PIN, der Ihnen den Zugang zum SecureMail Gateway (SMGW) des Freistaates Sachsen ermöglicht.
Sollten Sie über eine kostenpflichtige De-Mail-Adresse verfügen, können Sie die Unterlagen auch mit dieser gesicherten E-Mail an info@leipzig.de-mail.de senden.
Für die Antragstellung per E-Mail sind die unter dem Punkt "Vorzulegende Unterlagen/ Formulare" benannten Unterlagen einzuscannen und zu versenden. Bitte beachten Sie, dass die Anhänge in einer E-Mail nicht größer als 15 MB sein dürfen.
Beantragung durch eine bevollmächtigte Person
Sollte es Ihnen nicht möglich sein persönlich vorzusprechen, können Sie den Antrag durch eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person stellen lassen. Die Vollmacht kann formlos erklärt werden. Sie muss Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) der Vollmachtgeberin/ des Vollmachtgebers und Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) der/ des Bevollmächtigten enthalten.
Ferner müssen Sie angeben, wie sich die bevollmächtigte Person ausweist (Bundespersonalausweis und Dokumentennummer oder Reisepass und Dokumentennummer). Vergessen Sie das Datum und Ihre Unterschrift auf der Vollmacht nicht.
Kosten und Gebühren
- Die Gebühr für ein "Handwerkerheft" (50 Blatt) beträgt 250,00 Euro.
Zahlungsmöglichkeiten
- Rechnungslegung bei postalischer Zusendung der Genehmigung
- Barzahlung bei Abholung der Genehmigung im Technischen Rathaus
- Kartenzahlung bei Abholung der Genehmigung im Technischen Rathaus