Familienstandsklärung
Allgemeine Informationen
Der Familienstand eines Mitbürgers/ einer Mitbürgerin ist in Deutschland für verschiedene Dienstleistungen, Lebenslagen und mögliche sozialrechtliche Ansprüche ausschlaggebend. Die melde- und personenstandsrechtliche Prüfung Ihres Familienstandes bei einem Zuzug aus dem Ausland nach Leipzig bringt für Sie verschiedene Vorteile mit sich und ermöglicht Ihnen einen bestmöglichen Start in Ihrem neuen Wohnort.
Die Vorsprache richtet sich nach folgender Zuständigkeit:
Zuständigkeiten Standesamt bei Familienstandsklärung
- Familienstandsklärungen von Einwohnerinnen und Einwohnern mit einem Personenstandsfallaußerhalb der EU bei Zuzug aus dem Ausland (dabei unter anderem Einleitung von Vor-Ort-Ermittlungen und Anerkennungsverfahren z.B. Scheidung)
- Beratung zur Namensführung nach deutschen Namensrecht und Aufnahme von personenstandsrechtlichen Angleichungserklärungen für Spätaussiedler, im Rahmen des Einbürgerungsprozesses oder aller anderer Bürgerinnen und Bürger, ohne direkten Personenstandsfall in Leipzig (Geburt eines Kindes oder Anmeldung der Eheschließung in Leipzig)
- Beurkundung von Nachbeurkundungen (Geburt und Ehe)
- melderechtliche Eintragung von Einbürgerungen im Melderegister
- Beantragung von Ausweisdokumenten nach Einbürgerung im Zusammenhang mit einer Angleichungserklärung an das deutsche Namensrecht
- Ansprechpartner für die Beschäftigten der Bürgerbüros bei Fragen und Anliegen zur Familienstandsklärung und ausländischen Urkunden
Zuständigkeiten Bürgerbüros
- Familienstandsklärungen von Einwohnerinnen und Einwohnern mit einem Personenstandsfall innerhalb der EU bei Zuzug aus dem Ausland
- Beantragung und Abholung von Personalausweisen, Reisepässen und Kinderreisepässen (auch nach Einbürgerung)
- An- und Ummeldung von Wohnsitzen / Abmeldung von Wohnsitzen
- Beantragung von Meldebescheinigungen und Bescheinigungen zur Steuer-ID
- Beantragung von Karten mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karten)
- Verwaltung der eID-Funktion
- Beantragung von Auskunftssperren im Melderegister
- Beantragung von Führungszeugnissen
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
Folgende Dokumente sind je nach Familienstand für die Familienstandsklärung vorzulegen:
Ledig
- Bitte stellen Sie eine Anfrage über vorzulegende Dokumente an anerkennungsverfahren@leipzig.de .
Verheiratet
- Eheurkunde beziehungsweise Heiratsvertrag
- Übersetzung
- Überbeglaubigung (Apostille, Legalisation)
Verwitwet
- Eheurkunde beziehungsweise. Heiratsvertrag
- Sterbeurkunde
- Übersetzung
- Überbeglaubigung (Apostille, Legalisation)
Geschieden
- Eheurkunde beziehungsweise Heiratsvertrag
- Scheidungsurkunde bzw. Scheidungsurteil
- Übersetzung
- Überbeglaubigung
Eingetragene Lebenspartnerschaft
- Urkunde über eingetragene Lebenspartnerschaft
- Übersetzung
- Überbeglaubigung (Apostille, Legalisation)
Aufgehobene Lebenspartnerschaft
- Urkunde über aufgehobene Lebenspartnerschaft
- Urkunde über eingetragene Lebenspartnerschaft
- Übersetzung
- Überbeglaubigung (Apostille, Legalisation)
Achtung: Die vorzulegenden Unterlagen können je nach Land variieren. Grundsätzlich richtet sich die Prüfung der Unterlagen nach den Vorgaben des Oberlandesgerichts Dresden. Welche Unterlagen in Ihrem Personenstandsfall benötigt werden, erfahren Sie bei Ihrem persönlichen Beratungsgespräch. Buchen Sie sich hierzu online einen Termin.
Ablauf und Verfahren
Ich bin neu in Leipzig. Wo melde ich mich an?
Ihre melderechtliche Anmeldung in Leipzig nehmen Sie in einem Bürgerbüro Ihrer Wahl vor.
Ich möchte meinen Familienstand klären. An wen muss ich mich wenden?
Sind Sie aus dem EU-Ausland zugezogen, erfolgt die Klärung Ihres Familienstandes im Bürgerbüro. Sofern Sie aus dem Nicht-EU-Ausland nach Leipzig gezogen sind, erfolgt anschließend die Klärung Ihres Familienstandes im Sachgebiet Familienstandsklärung. Über Ablauf und Verfahren Ihrer Familienstandsklärung werden Sie postalisch informiert.
Ich habe im Ausland meinen Familienstand geändert. An wen muss ich mich wenden?
Hier gilt das Gleiche wie bei den Zuzügen aus dem Ausland. Alle Änderungen, die innerhalb der EU vorgenommen wurden, bearbeiten die Bürgerbüros der Stadt. Alle Änderungen, die außerhalb der EU vorgenommen wurden, werden vom Standesamt bearbeitet.
Wo bekomme ich einen Termin?
Termine zur Erstvorsprache für Familienstandsklärungen im Bürgerbüro und im Standesamt können über die Online-Terminvergabe gebucht werden.