Mobilität im Rahmen des Studiums
Allgemeine Informationen
Im Rahmen der EU-Mobilität können Sie auch in anderen Mitgliedstaaten für bis zu 360 Tage ohne deutschen Aufenthaltstitel studieren (mit Ausnahme Irlands und Dänemarks), wenn Sie bereits einen Aufenthaltstitel eines anderen Mitgliedstaates zu Studienzwecken besitzen. Ihr Aufenthaltstitel muss dazu für die gesamte Dauer des Aufenthalts in Deutschland gültig sein.
Sie benötigen lediglich eine Berechtigung zum Aufenthalt im Bundesgebiet, welche das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ausstellt. Weiterführende Informationen zum Mobilitätsverfahren finden Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.
Für Studienaufenthalte von mehr als 360 Tagen in Deutschland benötigen Sie in der Regel ein Visum für die Einreise und eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums für den weiteren Aufenthalt.