Neuzulassung eines Fahrzeuges
Allgemeine Informationen
Sie möchten ein fabrikneues Kraftfahrzeug, welches noch nie zugelassen war, erstmalig im Straßenverkehr zulassen? Voraussetzung für die Zulassung ist, dass Ihr Hauptwohnsitz oder Gewerbesitz in der Stadt Leipzig liegt.
Diese Dienstleistung können Sie mit Termin im Technischen Rathaus oder als Online-Dienstleistung über die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) in Anspruch nehmen.
Rechtsgrundlagen
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung,
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer),
- Nachweis der Bankverbindung für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (EC-Karte, Bankkundenkarte oder SEPA-Mandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer),
- Zulassungsbescheinigung Teil II (sofern bereits vorhanden),
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC).
Wenn die Vorsprache durch einen Dritten erfolgt, so muss zusätzlich eine Vollmacht zur Zulassung von Kraftfahrzeugen in Verbindung mit einer Ausweiskopie des Fahrzeughalters vorgelegt werden. Bitte beachten Sie, dass Unterschriften in Kopie nicht akzeptiert werden!
Wenn noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) seitens des Herstellers oder des Händlers/ der Händlerin ausgegeben wurde, so ist eine Bestätigung darüber in Verbindung mit einem Eigentumsnachweis (Kaufvertrag) zum Fahrzeug vorzulegen. Zusätzlich muss das Fahrzeug von einer Prüforganisation oder von der Zulassungsbehörde identifiziert werden.
Hinweise für die Zulassung auf juristische Personen
Sollte die Zulassung auf ein Unternehmen erfolgen, dann ist zusätzlich die Vorlage einer Gewerbeanmeldung, eines Handelsregisterauszugs, aus dem der Vertretungsberechtigte hervorgeht, sowie einer Ausweiskopie des jeweiligen Vertretungsberechtigten, erforderlich.
Bei einer Einzelunternehmung wird das Fahrzeug auf die private Anschrift des Antragstellers zugelassen – die Gewerbeanmeldung ist dafür notwendig.
Handelt es sich um eine GbR, so wird das Fahrzeug auf eine ausgewählte Person mit dem Zusatz der GbR zugelassen. Es sind die Gewerbeanmeldungen aller beteiligten Gesellschafter erforderlich. Zusätzlich wird eine formlose Einverständniserklärung in Verbindung mit den Ausweiskopien aller Gesellschafter benötigt, aus der hervorgeht, dass das Fahrzeug auf eine bestimmte ausgewählte Person zugelassen werden darf.
Vereine müssen einen Auszug aus dem Vereinsregister in Verbindung mit den Ausweiskopien der Vertretungsberechtigten und einen Briefkopfbogen als Nachweis der Vereinstätigkeit vorlegen.
Sollten Sie ein nicht anzeigepflichtiges Gewerbe betreiben und damit über keine Gewerbeanmeldung verfügen, so können Sie ihr Fahrzeug unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises (beispielsweise ein Briefkopfbogen Ihres Gewerbes) zulassen. Ihr Gewerbe wird dann bei uns systemisch hinterlegt.
- Vollmacht zur Zulassung eines Fahrzeuges
PDF - 63 KB - SEPA Lastschrift-Mandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (Ordnungsamt)
EXTERN - Einwilligungserklärung des gesetzlichen Vertreters für Fahrzeughalterinnen und -halter
PDF - 147 KB
Fristen und Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt in der Regel im Rahmen Ihrer Vorsprache.
Ablauf und Verfahren
Vereinbaren Sie einen Termin bei der Kfz-Zulassungsbehörde oder nutzen Sie die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz).
Kosten und Gebühren
Die Gebühren bestimmen sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und sind für die jeweiligen Amtshandlungen unterschiedlich bemessen. Die Gesamtgebühr setzt sich aus Einzelkomponenten für die jeweiligen Amtshandlungen zusammen. Die Festsetzung der Gebührenhöhe erfolgt nach Prüfung Ihrer Unterlagen und Feststellung der erforderlichen Amtshandlungen für Ihr Anliegen.
Zahlungsmöglichkeiten
- Zahlungsart Bar
- Zahlungsart EC-Karte