Niederlassungserlaubnis für Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge beantragen
Allgemeine Informationen
Die Niederlassungserlaubnis kann drei oder fünf Jahre nach Asylantragstellung beantragt werden. Der Antragsteller muss mindestens 16 Jahre alt sein und bei Erreichen des 16. Lebensjahres seit fünf Jahren im Besitz des Aufenthaltstitels sein.
Die Beantragung der Niederlassungserlaubnis setzt den Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 1 (Asylberechtigung) oder § 25 Absatz 2, 1. Alternative (Flüchtlingseigenschaft) Aufenthaltsgesetz voraus.
Rechtsgrundlagen
- § 26 Absatz 3 Satz 1 Aufenthaltsgesetz - fünf Jahre Besitzzeit
- § 26 Absatz 3 Satz 3 Aufenthaltsgesetz - drei Jahre Besitzzeit
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
Diesen Antrag können Sie vollständig online stellen. Nutzen Sie das Onlineformular, um Ihren Antrag sowie die unten stehenden Nachweise und Dokumente sicher und schnell an die Ausländerbehörde Leipzig zu übermitteln. Sofern Sie den Onlineantrag nicht nutzen können, verwenden Sie bitte den Antrag auf Erteilung einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis (PDF 360 KB) und reichen die Unterlagen per Post ein.
Besitzzeit von fünf Jahren
Folgende Unterlagen sind vorzulegen bei einer Besitzzeit von fünf Jahren:
- Nachweis zur überwiegenden Sicherung des Lebensunterhaltes (mindestens 51 Prozent) für die gesamte Bedarfsgemeinschaft
- Zertifikat Deutsch A2 eines zertifizierten Sprachkursanbieters (Goethe-Institut, TestDaF-Institut, telc GmbH (DVV), ÖSD)
- Zertifikat über erfolgreich abgeschlossenen Integrationskurs
- Nachweis der aktuellen Miethöhe (Mietvertrag) oder bei Wohneigentum Nachweis der tatsächlichen Wohnkosten
- Dokumente zur Klärung der Identität (anerkannten und gültigen Nationalpass oder Passersatz oder amtliche Identitätsdokumente des Heimatlandes wie z.B. Personalausweis, Identitätskarte, Führerschein, Dienstausweis, Wehrpass, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Auszug aus dem Personenstandsregister)
- Bestätigung der Krankenversicherung
- bei gesetzlicher Krankenversicherung: formloses Schreiben der Krankenkasse
- bei privater Krankenversicherung: Bescheinigung der Versicherung (siehe unten)
Besitzzeit von drei Jahren
Folgende Unterlagen sind vorzulegen bei einer Besitzzeit von drei Jahren:
- Nachweis zur weit überwiegenden Sicherung des Lebensunterhaltes (mindestens 75 Prozent) für die gesamte Bedarfsgemeinschaft
- Zertifikat Deutsch C1 eines zertifizierten Sprachkursanbieters (Goethe-Institut, TestDaF-Institut, telc GmbH (DVV), ÖSD)
- Zertifikat über erfolgreich abgeschlossenen Integrationskurs
- Nachweis der aktuellen Miethöhe (Mietvertrag) oder bei Wohneigentum Nachweis der tatsächlichen Wohnkosten
- Dokumente zur Klärung der Identität, soweit vorhanden
- Bestätigung der Krankenversicherung
- bei gesetzlicher Krankenversicherung: formloses Schreiben der Krankenkasse
- bei privater Krankenversicherung: Bescheinigung der Versicherung (siehe unten)
Besitzzeit von fünf Jahren bei Kindern ab 16 Jahren
Folgende Unterlagen sind vorzulegen bei einer Besitzzeit von fünf Jahren bei Kindern ab 16 Jahren:
- Nachweis zur Sicherung des Lebensunterhaltes, außer bei Schulbesuch/Ausbildung
- Zertifikat Deutsch B1 eines zertifizierten Sprachkursanbieters (Goethe-Institut, TestDaF-Institut, telc GmbH (DVV), ÖSD) oder Abschlusszeugnis der Schule/Ausbildung
- Zertifikat über erfolgreich abgeschlossenen Integrationskurs oder Abschlusszeugnis der Schule/Ausbildung
- Mietvertrag
- Dokumente zur Klärung der Identität, soweit vorhanden
- Bestätigung der Krankenversicherung
- bei gesetzlicher Krankenversicherung: formloses Schreiben der Krankenkasse
- bei privater Krankenversicherung: Bescheinigung der Versicherung (siehe unten)
- gegebenenfalls Schulbescheinigung
- gegebenenfalls Ausbildungsvertrag/Immatrikulation
- Antrag auf Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels (Niederlassungserlaubnis)
EXTERN - Antrag auf Erteilung einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis
PDF - 218 KB - Bescheinigung für die Erteilung von Aufenthaltstiteln über einen privaten Krankenversicherungsschutz für langfristige Aufenthalte
PDF - 133 KB
Ablauf und Verfahren
Bitte reichen Sie Ihren Antrag und die zugehörigen Unterlagen per Onlineantrag ein. Sie werden nach der Entscheidung über Ihren Antrag zur Erfassung Ihrer biometrischen Daten eingeladen.
Weitere Informationen zum Ablauf des Antragsverfahrens und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier.
Fragen zum Antrag können über das Kontaktformular gestellt werden.
Kosten und Gebühren
- Die Erteilung der Niederlassungserlaubnis ist gebührenfrei.
- Die Gebühr für die Ausstellung des Reiseausweises für Flüchtlinge mit biometrischen Merkmalen beträgt:
- ab dem vollendeten 24. Lebensjahr 60 Euro
- bis zum vollendeten 24. Lebensjahr 38 Euro
Zahlungsmöglichkeiten
- Zahlungsart Bar
- Zahlungsart EC-Karte
Besonderheiten
Von einigen Voraussetzungen kann abgesehen werden, wenn sie von dem Betroffenen wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht erfüllt werden können.