Anzeigen von Verkehrsordnungswidrigkeiten
Allgemeine Informationen
Jede natürliche Personen hat die Möglichkeit, eine Ordnungswidrigkeit bei der Zentralen Bußgeldbehörde selbst anzuzeigen.
Bitte beachten Sie, dass eine Anzeige auch ein entsprechendes Verfahren nach sich zieht, bei dem der Anzeigenerstatter gegebenenfalls auch als Zeuge in einem gerichtlichen Verfahren aussagen muss. Sollten Sie lediglich Hinweise über eine besondere Verkehrslage (beispielsweise dauerhaft falsch geparkte Fahrzeuge in einem bestimmten Straßenabschnitt) haben, wenden Sie sich bitte an das Ordnungstelefon (0341-123 8888) beziehungsweise das Bürgertelefon (0341-115)
Bitte beachten Sie, dass
- Ordnungswidrigkeiten nicht anonym angezeigt werden können,
- Sie dazu bereit sein müssen, Ihre Feststellungen gegebenenfalls auch vor Gericht zu bezeugen,
- Sie im Verfahren namentlich benannt werden können,
- Sie verpflichtet sind vor Gericht zu erscheinen, falls dies erforderlich ist und
- für die Anzeige das vollständige Kfz-Kennzeichen sowie ein Foto des Sachverhaltes notwendig sind.
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
Besonderheiten
Es werden keine Informationen zu einzelnen Verfahren herausgegeben. Auch als Anzeigeerstatter/-in erhalten Sie dementsprechend keine Rückmeldung zum Verfahrensausgang.