Bundeskinderschutzgesetz/Familienhebammen - Gesundheitsamt
Familienhebammen richten sich an alle jungen Eltern mit besonderem Unterstützungsbedarf. Sie können bis zum Ende des 3. Lebensjahres des Kindes familienuntersützend wirken.
Das Team der Familienhebammen bietet individuelle Beratung und Unterstützung für Schwangere, Alleinerziehende und Familien zu Themen wie:
- Gesundheit (Informationen zu Schwangerschaft und Geburt, Vorsorgeuntersuchungen, Pflege des Kindes, Empfehlungen bei Schrei- oder Schlafproblemen, Unfallverhütung)
- Ernährung (Stillen oder Flaschenernährung, erste Beikost des Kindes)
- Förderung (Erarbeitung und Vertiefung der Mutter-/ Vater- Kindbeziehung, Möglichkeiten der Entwicklungsförderung des Kindes)
Alle wichtigen Informationen und weitere interessante Beiträge rund ums Thema finden Sie auf der Seite www.leipzig.de/familienhebammen.