Kfz-Zulassung: Kontaktlose Antragstellung
Bei bestimmten Zulassungsvorgängen ist ein Termin in der Zulassungsbehörde nicht notwendig. Sie können Außerbetriebsetzungen per E-Mail beantragen. Des Weiteren kann für zugelassene Fahrzeuge, bei denen Sie das derzeitig zugeteilte amtliche Kennzeichen beibehalten, ebenfalls eine Umschreibung kontaktlos beantragt werden.
Die Möglichkeiten und Voraussetzungen der kontaktlosen Beantragung können Sie den unten stehenden Aufklapp-Boxen entnehmen.
Bei einer Namensänderung können Sie den Antrag für die Datenänderung in den Zulassungsunterlagen direkt beim Termin im Bürgerbüro abgeben. Eine Kopie des geänderten Personalausweises oder Reisepass bzw. der angepassten Meldebescheinigung erhalten Sie in diesem Zusammenhang kostenlos im Bürgerbüro.
Bevor Sie unser Kontaktformular ausfüllen, lesen Sie bitte unsere Datenschutzerklärung.
Sofern das Fahrzeug bereits im Zulassungsbezirk der Stadt Leipzig zugelassen ist, können Sie die Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeuges vereinfacht per E-Mail beantragen. Bei Nutzung des vereinfachten Verfahrens per E-Mail erklären Sie sich damit einverstanden, dass nach unten stehender Verfahrensweise vorgegangen wird.
Aufgrund erheblicher Verzögerungen bei der Begleichung der Gebühren im Lastschriftverfahren, müssen die Gebühren per Vorauszahlung auf folgende Bankverbindung überwiesen werden:
Bankverbindung
Stadt Leipzig
Kontonummer: 101 000 1350
Bankleitzahl: 860 555 92
IBAN: DE76 8605 5592 1010 0013 50
Verwendungszweck: 505060002643 + amtliches Kennzeichen
Gebühren
Außerbetriebsetzung ohne Reservierung des Kennzeichens: 16,50 Euro.
Außerbetriebsetzung mit Reservierung des Kennzeichens: 19,10 Euro.
Die Kennzeichenreservierung erfolgt im Rahmen der Außerbetriebsetzung für ein Jahr.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung,
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
- beide amtliche Kennzeichentafeln.
Es genügt ein Foto oder eine Kopie der benötigten Unterlagen.
Leitfaden zur Außerbetriebsetzung per E-Mail
Bitte lesen Sie sich den Leitfaden sorgfältig und vollständig durch, bevor Sie mit den ersten Schritten beginnen und die Außerbetriebsetzung beantragen.
- Überweisen Sie die jeweilige Gebühr unter Angabe des Verwendungszwecks 505060002643 und Ihres amtlichen Kennzeichens zur Außerbetriebsetzung auf die oben angegebene Bankverbindung und erstellen Sie ein Foto/Scan des Überweisungsbelegs.
- Erstellen Sie ein Foto/ Scan von Ihrem Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Erstellen Sie Fotos/ Scans (Vorder- und Rückseite) der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
- Erstellen Sie Fotos von beiden Stempelplaketten (Länderplaketten), die auf den Kennzeichentafeln angebracht sind.
- Entfernen Sie auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) die Abdeckung zur Außerbetriebsetzung durch Freirubbeln.
- Entfernen/ Zerstören Sie beide Stempelplaketten (Länderplaketten) auf den amtlichen Kennzeichentafeln.
- Fertigen Sie erneut Fotos von beiden amtlichen Kennzeichen mit den zerstörten Stempelplaketten (Länderplaketten) an.
Bitte beachten Sie, dass Schritt 5 nur für Fahrzeuge durchgeführt werden muss, die nach dem 01.01.2015 zugelassen worden sind. Bei allen anderen Kraftfahrzeugen und Anhängern fahren Sie bitte mit Schritt 6 fort.
Zum Abschluss senden Sie uns eine E-Mail an kfz-abmelden@leipzig.de. Zusätzlich müssen alle Fotos/ Scans aus den Schritten 1, 2, 3, 4 und 6 als Anhang mit übersendet werden, da sonst keine Bearbeitung erfolgen kann. Sofern Sie eine Reservierung des Kennzeichens wünschen, so teilen Sie dies bitte gleichzeitig mit dieser E-Mail mit.
Die Außerbetriebsetzung kann einige Tage in Anspruch nehmen. Nach erfolgter Außerbetriebsetzung werden Sie mit einem Bescheid zur Außerbetriebsetzung über das Ende der Zulassung informiert.
Hinweis: Nach erfolgter Entwertung der Stempelplaketten (Länderplaketten) auf den amtlichen Kennzeichentafeln muss das Fahrzeug aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernt werden.
Sie haben auch die Möglichkeit Ihre Unterlagen verschlüsselt an die Zulassungsbehörde zu übermitteln. Dafür können Sie drei verschiedene Kanäle nutzen.
Verschlüsseltes Senden per DE-Mail
Zur sicheren und vertraulichen Übermittlung Ihrer Daten können Sie die Beantragung per DE-Mail-Verfahren an kfz-abmelden@leipzig.de-mail.de vornehmen
Verschlüsseltes Senden per PIN-Verschlüsselung durch Mail-Provider
Sofern Sie beim verschlüsselten Versenden über Ihren Mail-Provider eine PIN erhalten, so teilen Sie uns diesen bitte unter 0341 123 8523 mit, damit eine Bearbeitung erfolgen kann.
Verschlüsseltes Senden per SecureMail Gateway (SMGW)
Ebenfalls sicher ist die Nutzung des SecureMail Gateways des Freistaates Sachsen. Wenn Sie dies möchten, teilen Sie uns dies bitte mit.
Im Anschluss erhalten Sie von uns eine verschlüsselte E-Mail und darauf folgend eine Pin, die Ihnen den Zugang zum SecureMail Gateway (SMGW) des Freistaates Sachsen ermöglicht.
Wenn Sie ein Fahrzeug erworben haben, das derzeitig in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen ist, so können Sie die Umschreibung ebenfalls beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die amtlichen Kennzeichentafeln, die am Fahrzeug angebracht sind, beibehalten möchten.
Benötigte Unterlagen
- Kopie des Personalausweises oder Reisepass mit Meldebescheinigung,
- Kontaktformular zur Umschreibung eines Fahrzeuges (PDF-Download),
- Nachweis der Bankverbindung für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (EC-Karte, Bankkundenkarte oder SEPA-Mandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer),
- elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer),
- gültiges Protokoll zur Hauptuntersuchung,
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) - im Original,
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - im Original.
Bei Zulassungen auf juristische Personen ist zusätzlich die Gewerbeanmeldung, ein Handelsregisterauszug und gegebenenfalls ein Auszug aus dem Vereins- oder Partnerschaftsregister beizulegen.
Bitte legen Sie alle geforderten Unterlagen sowie das ausgefüllte Kontaktformular geschlossen in einen Umschlag und hinterlegen Sie diesen zur Bearbeitung im Eingangsbereich von Haus A des Technischen Rathauses (Prager Straße 136, 04317 Leipzig) in den dafür bereit stehenden Sammelbehälter.
Nach erfolgter Zulassung werden Ihnen alle eingereichten Unterlagen sowie Ihre neu ausgefertigten Fahrzeugdokumente per Post übersandt. Die dabei entstandenen Gebühren werden Ihnen per Zulassungsbescheid zur Begleichung übermittelt.
Wenn Sie innerhalb von Leipzig umgezogen sind, so können Sie eine Halterdatenänderung ebenfalls über die Bürgerbüros oder unseren Sammelbehälter beantragen.
Benötigte Unterlagen
- Kopie des geänderten Personalausweises oder
Reisepass mit neuer Meldebescheinigung nach Ihrem Umzug, - Kontaktformular zur Umschreibung eines Fahrzeuges (PDF-Download),
- gültiges Protokoll zur Hauptuntersuchung,
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) - im Original (bei bundesdeutschen Fahrzeugpapieren sind immer der Fahrzeugschein und der Fahrzeugbrief erforderlich).
Bei Halterdatenänderungen von juristischen Personen ist zusätzlich die Gewerbeanmeldung, ein Handelsregisterauszug und gegebenenfalls ein Auszug aus dem Vereins- oder Partnerschaftsregister beizulegen.
Bitte legen Sie alle geforderten Unterlagen sowie das ausgefüllte Kontaktformular geschlossen in einen Umschlag und hinterlegen Sie diesen zur Bearbeitung im Eingangsbereich von Haus A des Technischen Rathauses (Prager Straße 136, 04317 Leipzig) in den dafür bereit stehenden Sammelbehälter.r.
Nach erfolgter Zulassung werden Ihnen alle eingereichten Unterlagen sowie Ihre neu ausgefertigten Fahrzeugdokumente per Post übersandt. Die dabei entstandenen Gebühren werden Ihnen per Zulassungsbescheid zur Begleichung übermittelt.
Wenn sich Ihr Name geändert hat, so können Sie eine Namensänderung ebenso über die Bürgerbüros oder unseren Sammelbehälter im Technischen Rathaus beantragen.
Benötigte Unterlagen
- Kopie des geänderten Personalausweises oder geänderter Reisepass mit Meldebescheinigung,
- Kontaktformular zur Umschreibung eines Fahrzeuges (PDF-Download),
- gültiges Protokoll zur Hauptuntersuchung,
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) - im Original,
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - im Original.
Bei Namensänderungen von juristischen Personen ist zusätzlich die Gewerbeanmeldung, ein Handelsregisterauszug und gegebenenfalls ein Auszug aus dem Vereins- oder Partnerschaftsregister beizulegen.
Bitte legen Sie alle geforderten Unterlagen sowie das ausgefüllte Kontaktformular geschlossen in einen Umschlag und hinterlegen Sie diesen zur Bearbeitung im Eingangsbereich von Haus A des Technischen Rathauses (Prager Straße 136, 04317 Leipzig) in den dafür bereit stehenden Sammelbehälter.
Nach erfolgter Zulassung werden Ihnen alle eingereichten Unterlagen sowie Ihre neu ausgefertigten Fahrzeugdokumente per Post übersandt. Die dabei entstandenen Gebühren werden Ihnen per Zulassungsbescheid zur Begleichung übermittelt.
Wenn Sie Inhaber eines roten 06er-Kennzeichens sind und dies verlängern müssen, so besteht die Möglichkeit, die vollständigen Antragsunterlagen geschlossen in einem Umschlag im Eingangsbereich von Haus A des Technischen Rathauses (Prager Straße 136, 04317 Leipzig), zur Bearbeitung in den dafür bereit stehenden Sammelbehälter abzugeben. Die dafür erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Merkblatt des letzten Bescheides zur Verlängerung Ihres roten 06er-Händlerkennzeichens.
Wenn Sie aus einem anderen Kreis oder einer kreisfreien Stadt nach Leipzig umgezogen sind und das alte Kennzeichen behalten, so können Sie eine Halterdatenänderung ebenfalls über die Bürgerbüros oder unseren Sammelbehälter im Technischen Rathaus beantragen.
Benötigte Unterlagen
- Kopie des geänderten Personalausweises oder
Reisepass mit neuer Meldebescheinigung nach Ihrem Umzug, - Kontaktformular zur Umschreibung eines Fahrzeuges (PDF-Download),
- Kopie des gültigen Protokolls zur Hauptuntersuchung,
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) - im Original (bei bundesdeutschen Fahrzeugpapieren ist immer der Fahrzeugschein und der Fahrzeugbrief erforderlich).
Bei Halterdatenänderungen von juristischen Personen ist zusätzlich die Gewerbeanmeldung, ein Handelsregisterauszug und gegebenenfalls ein Auszug aus dem Vereins- oder Partnerschaftsregister in Kopie beizulegen.
Bitte legen Sie alle geforderten Unterlagen sowie das ausgefüllte Kontaktformular geschlossen in einen Umschlag und hinterlegen Sie diesen zur Bearbeitung im Eingangsbereich von Haus A des Technischen Rathauses (Prager Straße 136, 04317 Leipzig) in den dafür bereit stehenden Sammelbehälter.
Nach erfolgter Zulassung werden Ihnen alle eingereichten Unterlagen sowie Ihre neu ausgefertigten Fahrzeugdokumente per Post übersandt. Die dabei entstandenen Gebühren werden Ihnen per Zulassungsbescheid zur Begleichung übermittelt.