Anmeldung einer Nebenwohnung
Allgemeine Informationen
Welche Arten von Wohnungen im melderechtlichen Sinne gibt es?
Wenn Sie in Deutschland nur eine Wohnung bewohnen, ist diese Ihre alleinige Wohnung.
Sobald Sie mehrere Wohnungen im Inland bewohnen, spricht man von Haupt- und Nebenwohnungen. Sie können nur eine Hauptwohnung in Deutschland haben, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen.
Wann muss ich eine Nebenwohnung anmelden?
Eine Nebenwohnung ist immer dann anzumelden, wenn Sie diesen Wohnsitz länger als sechs Monate bewohnen (§ 27 Absatz 2 BMG).
Wie erfolgt die Bestimmung der Hauptwohnung?
Sie haben nicht die freie Wahl, welche Wohnung Ihre Hauptwohnung ist. Die Bestimmung richtet sich nach den gesetzlichen Grundlagen des Bundesmeldegesetzes (§§ 21 und 22 BMG).
Für ledige, geschiedene oder verwitwete Einwohner/-innen ist die Hauptwohnung an dem Ort, an dem sie sich überwiegend aufhalten. Dafür werden die Aufenthaltszeiten beider Orte gegenübergestellt. Wenn Sie in Leipzig beispielsweise einer Erwerbstätigkeit nachgehen, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Leipzig aus melderechtlicher Sicht Ihr Hauptwohnsitz ist.
Ausnahmen von dieser Regelung gibt es nur, wenn sich der überwiegende Aufenthalt nicht feststellen lässt. In diesen Fällen kann auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abgestellt werden (beispielsweise persönliche Bindungen oder Mitgliedschaft in Vereinen). Eine solche Ausnahme kann zum Beispiel auftreten, wenn Sie aufgrund eines Schichtplans nur unregelmäßig in Leipzig sind.
Wichtig ist dabei, dass die Meldebehörde Ihre Angaben auf Plausibilität prüfen muss und damit auch berechtigt ist, Unterlagen zum Nachweis zu verlangen. Sofern Sie ledig, geschieden oder verwitwet sind, bitten wir Sie daher zur Anmeldung das Formular "Erklärung zu den Aufenthaltszeiten für ledige, geschiedene oder verwitwete Einwohner/-innen" vorzulegen. Es ist auch möglich die Erklärung nach der Anmeldung nachzureichen.
Für verheiratete oder eine Lebenspartnerschaft führende Einwohner/-innen ist die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie.
Wenn Sie unsicher sind, ob die Anmeldung einer Nebenwohnung notwendig ist oder Sie Fragen zum Status Ihrer Wohnung haben, wenden Sie sich gern an meldewesen@leipzig.de.
Rechtsgrundlagen
Bundesmeldegesetz - BMG
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
Für die Anmeldung einer Nebenwohnung ist ein Termin in einem Bürgerbüro der Stadt Leipzig notwendig. Darüber hinaus sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Personaldokument im Original
- Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz (Nachreichung im Einzelfall möglich)
- Wenn Ihr Familienstand ledig, geschieden oder verwitwet ist: Formular "Erklärung zu meinen Aufenthaltszeiten für ledige, geschiedene oder verwitwete Einwohner/-innen"
In Einzelfällen können weitere Dokumente abverlangt werden.
- Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz
PDF - 50 KB - Erklärung zu meinen Aufenthaltszeiten für ledige, geschiedene oder verwitwete Einwohner/-innen
PDF - 143 KB
Fristen und Bearbeitungsdauer
Wenn die Antragsvoraussetzungen gegeben sind und die notwendigen Dokumente vorliegen, wird die Anmeldung Ihrer Nebenwohnung im Rahmen Ihrer Vorsprache sofort erledigt.
Kosten und Gebühren
Für die Anmeldung des Wohnsitzes fallen keine Gebühren an.
Besonderheiten
Informationen zur Zweitwohnungsteuer: Die Stadt Leipzig erhebt unter bestimmten Voraussetzungen eine Zweitwohnungsteuer. Informationen dazu finden Sie unter leipzig.de/zweitwohnungsteuer.