Erteilung von Erlaubnissen, Gemeinschaftslizenzen und Fahrerbescheinigungen für den gewerblichen Güterkraftverkehr
Allgemeine Informationen
Wer als Unternehmer/-in gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen (insbesondere Pkw und Lkw) mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen (einschließlich Anhänger) betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis der hierfür zuständigen Verkehrsbehörde. Diese Erlaubnis ist ausschließlich im Bundesgebiet gültig.
Gemeinschaftslizenz "EG-Lizenz"
Für grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr mit Staaten der Europäischen Union (EU) und den zusätzlichen, nicht zur EU gehörenden Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), das heißt mit Norwegen, Island und Liechtenstein, wird eine sogenannte Gemeinschaftslizenz (auch "EG-Lizenz" genannt) benötigt. Diese kann ebenfalls für innerdeutschen Verkehr eingesetzt werden und berechtigt darüber hinaus auch zu innerstaatlichen Verkehren in anderen EU-/ EWR-Staaten (sogenannte Kabotageverkehre).
Unternehmen, die grenzüberschreitende gewerbliche Beförderungen mit Fahrzeugen (Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen) durchführen, welche eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 2,5 Tonnen haben, benötigen eine Gemeinschaftslizenz nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009.
Bei ausschließlich innerdeutschen Transporten mit Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse einschließlich der Gesamtmasse der Anhänger von über 2,5 Tonnen bis einschließlich 3,5 Tonnen besteht keine Erlaubnispflicht.
Zusätzliche Ausstellung von weiteren Ausfertigungen oder beglaubigten Kopien der Urkunden
Beabsichtigt der/ die Unternehmer/-in weitere zusätzliche Urkunden zu erwerben, so hat er dies bei der Genehmigungsbehörde zu beantragen. Eine Überprüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit kann bei der Beantragung notwendig werden.
Wo erfolgt die Beantragung?
Der Antrag ist im Ordnungsamt, im Sachgebiet Genehmigungen, zu stellen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin über die Onlineterminvereinbarung oder über das Bürgertelefon (0341-115).
Bilaterale Genehmigungen
Verkehre mit nicht zur EU/ zum EWR gehörenden Drittstaaten können mit sogenannten bilateralen Genehmigungen durchgeführt werden. Die Genehmigungsbehörde dafür ist das Bundesamt für den Güterverkehr (BAG).
Einer Fahrerbescheinigung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 bedürfen ausländische Kraftfahrer/-innen, die weder Angehörige eines Mitgliedstaates noch langfristig Aufenthaltsberechtigte sind und im grenzüberschreitenden Verkehr oder im Kabotageverkehr tätig sind.
Weitere Informationen
- Erteilung einer Fahrerbescheinigung
- Amt24, Serviceportal für Sachsen
- IHK zu Leipzig
- Bundesamt für Güterkraftverkehr - Zusammenfassung der Änderungen im Mobilitätspaket I von 2022
Rechtsgrundlagen
- Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
- Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV)
- Verordnung (EG) Nr.1071/2009 und Nr.1072/2009 - "Road Package"
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
Das formgebundene Antragsformular ist im Sachgebiet Genehmigungen erhältlich. Dort erhalten Sie auch Hinweise zu den mit dem Antrag einzureichenden Unterlagen.
Fristen und Bearbeitungsdauer
Beim Vorliegen aller Unterlagen dauert die Bearbeitung eines Antrages auf eine Erlaubnis/ Gemeinschaftslizenz circa einen Monat. Bei notwendiger Einbeziehung anderer Behörden bis zu einem viertel Jahr.
Die Bearbeitungsfrist für Fahrerbescheinigungen beträgt eine Woche.
Die Erlaubnis/ Gemeinschaftslizenz für den gewerblichen Güterkraftverkehr wird in der Regel für 10 Jahre erteilt.
Ablauf und Verfahren
Antragsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Erlaubnis- beziehungsweise Lizenzerteilung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers beziehungsweise der Antragstellerin sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit seines/ ihres Betriebes, dass der/ die Unternehmer/-in oder die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellte Person die fachliche Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens nachweist sowie über eine tatsächliche und dauerhafte Niederlassung in Deutschland verfügt.
Wo erfolgt die Beantragung?
Der Antrag ist im Ordnungsamt, Sachgebiet Genehmigungen formgebunden zu stellen.
Beantragung durch eine bevollmächtigte Person
- Sollte es Ihnen nicht möglich sein persönlich vorzusprechen, können Sie den Antrag durch eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person stellen lassen. Die Vollmacht kann formlos schriftlich erklärt werden. Sie muss Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) der Vollmachtgeberin/ des Vollmachtgebers und Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) der/ des Bevollmächtigten enthalten. Ferner müssen Sie angeben, wie sich die bevollmächtigte Person ausweist (Bundespersonalausweis und Dokumentennummer oder Reisepass und Dokumentennummer). Vergessen Sie das Datum und Ihre Unterschrift auf der Vollmacht nicht.
- Ist der Antragsteller eine juristische Person, so ist ein Auszug aus dem Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts- oder Vereinsregister in beglaubigter Abschrift oder als amtlicher Ausdruck und der Nachweis der Vertretungsberechtigung vorzulegen.
Kosten und Gebühren
- Erteilung/ Verlängerung einer Erlaubnis/ Gemeinschaftslizenz für den gewerblichen Güterkraftverkehr: von 120 bis 700 Euro, im Regelfall 320 Euro
- Ablehnung/ Rücknahme eines Antrages: 75 Prozent der Gebühr, die für eine Erteilung/ Verlängerung festzusetzen gewesen wäre
- Ausstellung einer Fahrerbescheinigung: 90 Euro
- Ausstellung einer Ausfertigung/beglaubigten Kopie der Genehmigungsurkunde: 80 Euro
- Berichtigung/ Ersatzausstellung einer Erlaubnis/ Gemeinschaftslizenz: 40 Euro
- Berichtigung/ Ersatzausstellung einer Ausfertigung/ beglaubigten Kopie der Genehmigungsurkunde: 40 Euro
Zahlungsmöglichkeiten
- Rechnungslegung bei postalischer Zusendung
- Barzahlung bei Abholung im Technischen Rathaus
- Kartenzahlung bei Abholung im Technischen Rathaus
Besonderheiten
Der Verlust einer Urkunde (Erlaubnis, Lizenz, Ausfertigung oder beglaubigter Kopie) ist mittels einer formgebundenen Verlusterklärung glaubhaft zu machen. Das Formular erhalten Sie im Sachgebiet Genehmigungen.
Häufig gestellte Fragen
Beim Einsatz von Fahrzeugen und Kombinationen von über 2,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht besteht eine Erlaubnispflicht, wenn Sie grenzüberschreitend tätig sind, ansonsten müssen Sie nur das Gewerbe bei der Gewerbebehörde anmelden.
Sie wenden sich bitte telefonisch unter 0341 123-8536 oder per E-Mail: genehmigung@leipzig.de an das Sachgebiet Genehmigungen.