Fahrerlaubnis: Begleitetes Fahren ab 17 Jahren
Allgemeine Informationen
Zu wenig praktische Fahrerfahrung im realen Straßenverkehr ist eine der Hauptunfallursachen bei Fahranfänger/-innen. Ziel des „Begleitenden Fahrens ab 17“ (BF17) ist deshalb, Fahranfänger/-innen mit einem erfahrenen „Lotsen“ als schützende Begleitung so viel praktische Fahrerfahrung wie möglich sammeln zu lassen, bevor mit 18 Jahren das Alleinfahren beginnt.
Weitere Informationen
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur:
Rechtsgrundlagen
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
Antragsvoraussetzungen
Die Beantragung ist ausschließlich kontaktlos (schriftlich) möglich.
Voraussetzungen für den/ die Antragsteller/-in:
- ordentlicher Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland,
- Zustimmung der Erziehungsberechtigten,
- die körperlichen und geistigen Voraussetzungen für die beantragte Fahrerlaubnisklasse müssen vorliegen. Informationen dazu finden Sie in den §§ 10 ff. Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
- der Antrag kann frühestens 6 Monate vor dem 17. Geburtstag gestellt werden.
Voraussetzungen für Begleitpersonen:
- das 30. Lebensjahr ist vollendet,
- Besitz der Fahrerlaubnisklasse B seit mindestens fünf Jahren,
- zum Zeitpunkt der Antragstellung ist nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentralregister eingetragen.
Bitte reichen sie die folgenden Unterlagen ein:
- Antragsformular (PDF 202 KB) (inklusive biometrischen Lichtbild und Unterschrift für den Führerschein),
- Kopie Ausweisdokument und aktuellen Führerschein (bei Erweiterung),
- Sehtestbescheinigung (in Kopie ausreichend),
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (in Kopie ausreichend),
- Nachweis der Begleitpersonen (Beiblatt [PDF 202 KB]),
- Nachweis über die Zahlung der Gebühr (Kopie des Kontoauszugs oder Online-Banking-Vorgangs).
Auf dem Zahlungsnachweis müssen Kontoinhaber/-in, der gezahlte Betrag und der Verwendungszweck ersichtlich sein.
Zusätzlich für die Eintragung Schlüsselzahl 96 (§ 6a Abs. 3, 4):
- Nachweis nach Anlage 7a der Fahrerlaubnis-Verordnung.
Zusätzlich für die Eintragung Schlüsselzahl 197 (§ 5a FahrschAusbO):
- Nachweis nach Anlage 7b der FahrschAusbO.
Ausführliche Informationen zu den einzureichenden Unterlagen haben wir Ihnen in unserem Informationsblatt Ersterteilung Fahrerlaubnis (Größe PDF 73 KB) zusammengestellt.
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis gem. § 48a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) - Beiblatt für jede Begleitperson
PDF - 202 KB - Antrag zur Erteilung der Fahrerlaubnis gem. § 48a Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV
PDF - 263 KB
Ablauf und Verfahren
- Prüfen Sie, ob alle Antragsvoraussetzungen vorliegen und stellen Sie alle erforderlichen Unterlagen für die kontaktlose Antragstellung zusammen (siehe „Vorzulegende Unterlagen/Formulare“). Beachten Sie, dass die Gebühr im Voraus zu überweisen ist. Nur wenn die Unterlagen vollständig eingereicht werden, kann die Antragsbearbeitung erfolgen.
- Schicken Sie Ihren Antrag mit allen Unterlagen per Post an die Fahrerlaubnisbehörde oder geben Sie diese in einem verschlossenen Umschlag im Eingangsbereich von Haus A des Technischen Rathauses (Prager Straße 136, 04317 Leipzig) ab. Hierfür steht eine Einwurf-Box mit der Aufschrift „Fahrerlaubnisbehörde" bereit. Eine Posteingangsbestätigung kann Ihnen aufgrund der Vielzahl eingehender Einträge nicht übermittelt werden.
- Sollten Sie im Nachhinein feststellen, dass Unterlagen dem Antrag nicht beigefügt wurden, können diese selbstverständlich nachgereicht werden. Bitte vermerken Sie auf Ihren Nachreichungen, dass bereits ein Antrag eingereicht wurde. Dies erleichtert die Zuordnung Ihrer Dokumente.
- Ihr vollständiger Antrag wird schnellstmöglich bearbeitet. Wir bitten Sie, von Nachfragen bezüglich des Bearbeitungsstandes abzusehen.
- Nach der Bearbeitung erhalten Sie die im Original eingereichten Unterlagen zurück.
Kosten und Gebühren
- Grundgebühr mit einer Begleitperson: 70,80 Euro,
jede weitere Begleitperson: 13,30 Euro zusätzlich.
Beispiel:Antragstellung mit zwei Begleitpersonen: 84,10 Euro,
Antragstellung mit drei Begleitpersonen: 97,40 Euro). - Zusätzliche Gebühren fallen für folgende Eintragungen an:
- Eintragung Schlüsselzahl 96: 28,60 Euro
- Eintragung Schlüsselzahl 197: 28,60 Euro
Stellen Sie uns eine Kopie des Kontoauszuges oder Online-Banking-Vorgangs als Nachweis über die Zahlung zur Verfügung. Auf dem Zahlungsnachweis müssen der/ die Kontoinhaber/-in, der gezahlte Betrag und der Verwendungszweck ersichtlich sein.
Bankverbindung:
Stadt Leipzig
IBAN: DE76 8605 5592 1010 0013 50
Verwendungszweck: 5.0502.000055.9, Familienname, Geburtsdatum Antragsteller/-in