Knöllchen online bezahlen
Allgemeine Informationen
Seit dem 01. Januar 2024 können Verwarnungsgelder in der Stadt Leipzig online bezahlt werden. Diese Umstellung vereinfacht vor allem den Bezahlvorgang des Knöllchens, aber auch interne Abläufe. Über die Seite verwarnung.leipzig.de können der vorgeworfene Verstoß eingesehen und das Verwarnungsgeld direkt bezahlt werden (via Kreditkarte, giropay und paydirekt).
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
Um das festgesetzte Verwarnungsgeld sofort zu bezahlen, benötigen Sie:
- „Knöllchen“ mit individueller Kennung,
- Autokennzeichen,
- Banking-Daten (Kreditkarte, giropay und paydirekt).
Fristen und Bearbeitungsdauer
Das festgesetzte Verwarnungsgeld kann innerhalb von 7 Kalendertagen nach Ausstellung über das "Online-Knöllchen" bezahlt werden.
Das Verfahren ist mit der Zahlung des Verwarnungsgeldes abgeschlossen.
Ablauf und Verfahren
Sie haben eine Ordnungswidrigkeit begangen, zum Beispiel indem Sie mit einem Kraftfahrzeug im absoluten Halteverbot hielten. Diese Ordnungswidrigkeit wurde von Politessen der Stadt Leipzig erfasst und ein Verfahren eingeleitet. Befindet sich ein Knöllchen (siehe Bild rechts) unter Ihrem Scheibenwischer, ist dieses mit einem individuellen QR-Code versehen, der mit dem Verfahren verbunden wurde.
Mit Ihrem Smartphone können Sie nun den QR-Code Ihres Knöllchens scannen oder über den Browser direkt das Online-Portal der Stadt Leipzig verwarnung.leipzig.de öffnen. Unter Angabe der auf dem Knöllchen angegebenen Kennung können Sie nun die Ihnen vorgeworfene Ordnungswidrigkeit einsehen sowie das festgesetzte Verwarngeld via Kreditkarte, giropay und paydirekt bezahlen und somit das Verfahren beenden. Ist innerhalb von sieben Tagen kein Zahlungseingang zu verzeichnen, wird Ihnen eine schriftliche Verwarnung zugesendet.
Kosten und Gebühren
Es entstehen keine zusätzlichen Kosten und Gebühren.
Zahlungsmöglichkeiten
Besonderheiten
Vorteile des Online-Knöllchens
Indem Sie das Knöllchen (Verwarnung mit Festsetzung eines Verwarnungsgeldes) online bezahlen, nutzen Sie die bequemste und schnellste Möglichkeit um das Verfahren abzuschließen. Sie erhalten nach Bezahlung keine Post mehr der Bußgeldstelle, eine Halterermittlung ist nicht notwendig. Dadurch können etwaige zusätzliche Gebühren und Konflikte vermieden werden, wie beispielsweise in Fällen, in denen sich bei dem Fahrzeug um ein Mietauto handelt.
Im Online-Portal kann die begangene Ordnungswidrigkeit direkt eingesehen werden, ohne auf die schriftliche Verwarnung warten zu müssen.
Die Internetseite ist in unterschiedlichen Sprachen abrufbar, wodurch Sprachbarrieren abgebaut werden können.