Terminvereinbarung Fahrerlaubnisbehörde
Einen Termin vereinbaren Sie einfach über unsere Online-Terminvereinbarung oder telefonisch über das Bürgertelefon unter (0341) 115.
Persönliche Vorsprachen erfordern in jedem Fall einen Termin
Der Besuch der Servicebereiche des Ordnungsamtes (einschließlich der Kfz-Zulassung) ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn zuvor ein entsprechender Termin vereinbart wurde.
Hinweis zur Terminvereinbarung
Täglich aktualisieren wir die Terminauswahl für den Zeitraum von vier Wochen und geben stornierte Termin wieder frei. Je nach Kapazität werden auch zusätzliche Termine eingestellt.
Ersparen Sie sich zusätzliche Wege und prüfen Sie vor Ihrem Besuch Ihre Unterlagen/Dokumente auf Vollständigkeit. Welche Dokumente/Unterlagen für die entsprechenden Dienstleistungen erforderlich sind, kann dieser Übersicht (PDF 59 KB) entnommen werden.
Für diese Dienstleistungen benötigen Sie keinen Termin
Führerschein-Pflichtumtausch gegen europaeinheitlichen EU-Führerschein
Für den Pflichtumtausch des Führerscheins empfehlen wir, den Antrag kontaktlos zu stellen. Bitte informieren Sie sich auf unserer Dienstleistungsseite "Führerschein-Pflichtumtausch gegen europaeinheitlichen EU-Führerschein" über die einzureichenden Unterlagen.
Die folgenden Allgemeinen Fahrerlaubnisangelegenheiten können ausschließlich kontaktlos bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden.
- Begleitetes Fahren ab 17 Jahre beantragen
- Fahrerlaubnis: Ersterteilung
- Mopedführerschein (Klasse AM) mit 15 Jahren beantragen
- Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis um eine weitere Klasse beantragen
- Änderung der Angaben auf dem Führerschein beantragen
- Fahrschulwechsel innerhalb Leipzigs / Änderung des Prüfauftrags, wenn die Frist abläuft
Häufige Fragen und Antworten
Bitte stornieren Sie Ihren Termin. Den dafür erforderlichen Link finden Sie in Ihrer Terminbestätigung.
Nein, eine Vorsprache in der Fahrerlaubnisbehörde ist nur mit Termin möglich.